GoBD-Zertifikat für Deutschland erhalten
Cerme ICT hat es drauf
GoBD: Neue Rechnungslegungsvorschriften
BIS ZUM 14. NOVEMBER 2014 HAT DIE FINANZVERWALTUNG DIE GOBD AN DEN AKTUELLEN TECHNISCHEN STAND ANGEPASST.
Die Finanzverwaltung hat die Anforderungen an die betriebliche Rechnungslegung in ganz konkreter Weise verschärft, insbesondere beim Einsatz von IT-Systemen. Dazu gehören:
- Rechtzeitige Registrierung von Länder(register)einträgen,
- Unfähigkeit, Buchungen und Datensätze zu ändern,
- Speicherung von elektronischen Belegen und EDV-Daten,
- Die Notwendigkeit der Prozessdokumentation digitaler Workflows.
Die neuen GoBD betreffen nicht nur Großunternehmen, sondern alle Unternehmen – auch kleine Betriebe und Freiberufler, die das Cash-Verfahren nutzen. Bemerkenswert ist auch, dass Vorsysteme und angebundene Systeme, wie z.B. Materialwirtschaftssysteme oder Zeiterfassungssysteme, in den Anforderungen und Fristen für die Erfassung von Geschäftsvorfällen enthalten sind. Die Nichteinhaltung der neuen Bestimmungen kann im Falle einer Betriebsprüfung zu ernsthaften Problemen führen. In Zweifelsfällen kann dies zu einer Schätzung der Steuerbemessungsgrundlage führen. Die Unternehmen müssen bereits die ersten Meldefristen für den Monat Januar 2015 einhalten. Nach den GoBD müssen Geschäftsvorfälle fristgerecht bis zum Ende des Folgemonats (Februar 2015) erfasst werden. Daher müssen Anpassungen im Buchhaltungssystem vorgenommen werden.